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Über uns

AGB Personalvermittlung

Letzte Aktualisierung: 1. August 2022

Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen"), zu denen der Einzelunternehmer "Raoul Gransier, Gransier & Associates, e.U. ", seine Rekrutierungsdienstleistungen (die "Dienstleistungen"), seine in Österreich, 1170-Wien, Rudolf-Bärenhartgasse 13/b/5, Firmenbuchnummer beim Handelsgericht Wien, Österreich, Nummer FN369444a, registrierte und ansässige Handelstätigkeit (von nun an "G&A" genannt) durchführt und den Abonnenten über sein Rekrutierungssystem ("System"), die Websites https://www.gransier.com und https://www.e-jobsapp.com ("Site" und "Sites") Zugang zu seiner Site, dem System oder den Dienstleistungen gewährt.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Website(s), das System und den Service nutzen.
Sie garantieren und versichern, dass Sie befugt sind, diese Bedingungen im Namen des abonnierenden Unternehmens oder der Organisation einzugeben.

G&A bietet seine Site, das System oder die Dienste ausschließlich für die Nutzung durch das unterzeichnende Unternehmen und die mit ihm verbundenen Unternehmen an, die diesen Vertragsbedingungen unterliegen und auf deren Namen ein Konto auf der Site, dem System oder dem Dienst registriert ist (der "Abonnent" oder "Sie"), und nicht für die Nutzung oder den Nutzen eines Dritten.
Alle neuen Funktionen, die die aktuelle Website, das System oder den Dienst erweitern oder verbessern, einschließlich der Veröffentlichung neuer Tools und Ressourcen, unterliegen diesen Bedingungen.

Der Kunde bestätigt ausdrücklich, diese Bedingungen verstanden zu haben und versichert, dass er sie in vollem Umfang einhalten wird.
Wenn Sie (der Kunde) diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie nicht auf die Website, das System oder den Service zugreifen oder diese nutzen.

Die zusätzlichen und außerordentlichen Bedingungen für JOB PROMO XXL (Retained Search), Executive Search und White Label sind am Ende dieses Dokuments veröffentlicht.
Zusätzliche und außerordentliche Bedingungen für Beratungsdienstleistungen (inkl. Training) sind separat publiziert auf: 
https://www.gransier.com/data/Root/WKO_TOB_English_2021.pdf?rev=3335

(I) Präambel

  1. Diese Vereinbarung wurde im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 vom 27. April 2016 (im Folgenden "DSGVO" genannt), die vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet wurde.
  2. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen für die Kunden von G&A und deren Nutzer der Site, des Systems oder der Dienstleistung. Dieses Dokument ist der Vertrag zwischen G&A und seinen Kunden.
  3. G&A mietet ein Rekrutierungssystem ("System") von zwei Unternehmen für Rekrutierungstechnologie, nämlich: "Talent Clue Solutions, SL", mit Sitz in Spanien, 08006, Barcelona, Travessera de Gràcia, 73-79, Piso 2 1 und "Zoho Corporation GmbH", mit Sitz in Deutschland, 40213 Düsseldorf, Trinkausstraße 7.
  4. Vorbehaltlich der Bedingungen und Bestimmungen in diesem Dokument gewährt G&A dem Kunden ein nicht ausschließliches, widerrufliches und nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes durch ein von G&A bereitgestelltes Abonnement, das die Kunden annehmen.
  5. Diese Bedingungen sowie die G&A Datenschutzrichtlinie (https://www.e-jobsapp.com/de/privacy-policy/) regeln die Bedingungen, unter denen Arbeitsaufträge bearbeitet werden.
  6. Die Arbeitsaufträge im Sinne dieser Bedingungen werden G&A entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich vom Kunden entsprechend seinen Anforderungen erteilt und beziehen sich auf die Standort-, System- oder Service variablen pro Service wie Servicegebühren, Vertragsdauer, Anzahl der Nutzer und Vakanzen, inklusive Job-Boards und Services, etc.
  7. Externe Jobbörsen, die in einem Site-, System- oder Service-Abonnement enthalten sind, können sich jederzeit ändern, ebenso wie die von diesen Jobbörsen angebotenen Dienstleistungen und Preise.
    Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in externen Jobbörsen kann weder von G&A noch von einem der beiden Recruiting Technology Unternehmen garantiert werden.
  8. Durch die Nutzung einer der G&A-Websites und/oder der Site, des Systems oder des Service-Abonnements stimmt der Kunde zu, diese Bedingungen und die Datenschutzrichtlinie einzuhalten.
  9. Wenn der Kunde diese Bedingungen und Datenschutzrichtlinien nicht akzeptiert, kann er die Website, das System oder das Service-Abonnement nicht nutzen.
  10. G&A behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und die Datenschutzrichtlinie jederzeit zu ändern.
    Alle Änderungen, die G&A an den Bedingungen und der Datenschutzrichtlinie vornimmt, werden dem Kunden mitgeteilt und zugänglich gemacht.
  11. G&A behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung einseitig das Design, die Präsentation und die Konfiguration sowie einige oder alle Funktionen zu ändern und/oder neue hinzuzufügen, um seine Site, sein System oder sein Service-Abonnement zu erweitern.
  12. G&A behält sich das Recht vor, den Betrieb seiner Website(s) und seiner Site, seines Systems oder seines Dienstes jederzeit auszusetzen, zu unterbrechen oder einzustellen, und wird in diesem Fall seine Kunden vorher informieren.
  13. G&A behält sich das Recht vor, die Untervermietung seines Systemanbieters (derzeit sind dies sowohl "Talent Clue" als auch "Zoho") jederzeit zu beenden und nach eigenem Ermessen zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wenn er dies wünscht.

(II) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Beschreibung der Webseite, des Systems und der Dienstleistungen

e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Allgemeine Begriffe

  1. Wenn Sie sich für die Website, das System oder den Service anmelden, müssen Sie Ihren vollständigen gesetzlichen Namen, den vollständigen registrierten Namen des Unternehmens, eine gültige E-Mail-Adresse des Unternehmens (keine kostenlose E-Mail-Adresse wie z. B. von Google, Yahoo oder Outlook) und alle anderen Informationen angeben, die für den Abschluss des Anmeldevorgangs erforderlich sind.
  2. Wenn Sie sich für ein kostenpflichtiges Konto anmelden oder ein kostenloses Konto auf ein kostenpflichtiges Konto upgraden, müssen Sie den vollständigen registrierten Namen des Unternehmens, eine gültige E-Mail-Adresse des Unternehmens, Ihre korrekten Rechnungsdaten und alle anderen Informationen angeben, die zum Abschluss des Anmelde- oder Upgrade-Prozesses erforderlich sind.
  3. Registrierte Konten oder automatisierte Anmeldeversuche durch "Bots" oder andere automatisierte Methoden sind nicht zulässig.
  4. Ihr Login darf nur von Ihrer Organisation verwendet werden; ein einzelnes Login darf nicht von mehreren Personen innerhalb Ihrer Organisation genutzt werden.
    Sie sind dafür verantwortlich, die Sicherheit Ihres Accounts und Ihres Passwortes zu gewährleisten.
    G&A kann und wird nicht für Verluste oder Schäden haften, die aus der Nichteinhaltung dieser Sicherheitsverpflichtung durch Sie entstehen.
  5. Die Abonnenten verpflichten sich, G&A unverzüglich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Nutzung des Abonnentenkontos oder des Passwortes zu informieren.
    Sie sind verantwortlich für alle Teilnehmerinhalte (wie nachfolgend definiert), die Sie veröffentlichen, und für alle Aktivitäten, die über oder unter Ihrem Account stattfinden.
    Jede betrügerische, missbräuchliche oder unbefugte Nutzung der Website, des Systems oder der Dienste kann der Grund für die Beendigung des Rechts des Abonnenten sein, die Website, das System oder den Dienst zu nutzen und darauf zuzugreifen.
  6. Der Abonnent darf keine Mitteilungen oder Aufforderungen veröffentlichen oder übermitteln lassen, die darauf abzielen, Passwort- und Kontoinformationen von anderen Benutzern zu erhalten.
  7. Wenn Sie ein kostenloses Konto verwenden, ist es Ihnen nicht gestattet, Werbung zu blockieren.
  8. Eine natürliche oder juristische Person darf nicht mehr als ein kostenloses Konto unterhalten.
  9. Sie dürfen die Website, das System oder den Dienst nicht für illegale oder nicht genehmigte Zwecke nutzen.
    Sie dürfen bei der Nutzung der Website, des Systems oder des Dienstes nicht gegen die in Ihrem Land geltenden Gesetze verstoßen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechts- und Datenschutzgesetze).
    Sie dürfen die Site, das System oder die Dienste nicht verändern, anpassen oder hacken oder eine andere Website so verändern, dass sie fälschlicherweise den Eindruck erweckt, sie sei mit dem Dienst, G&A, "Talent Clue" oder "Zoho" oder einem anderen G&A-Dienst verbunden.
  10. Sie dürfen die Site, das System oder die Dienstleistung nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von G&A und "Talent Clue" oder "Zoho" an Dritte als Eigenmarke oder unter Einschluss einer Markup-Gebühr weiterverkaufen.

e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Bereitstellung eines e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement

  1. Die Nutzung der Website, des Systems oder des Service-Abonnements durch den Kunden ermöglicht dem Kunden eine effiziente und sichere Verwaltung seines Auswahlverfahrens sowie die definitive Speicherung aller Informationen im Kontext des Auswahlverfahrens (Lebensläufe, persönliche Notizen, Notizen zu Vorstellungsgesprächen, am Verfahren beteiligtes Personal, Statistiken zu den Veröffentlichungen, KPIs usw.).
  2. Ein Kunde kann seiner Website, seinem System oder seinem Service-Abonnement eine bestimmte Anzahl eigener oder verwalteter Benutzer (ausgenommen Franchise-Nutzer) zuweisen.
    Die maximale Anzahl der definierten Benutzer wird pro Arbeitsauftrag angegeben.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm definierten Nutzer seinen Vertrag mit G&A, einschließlich der G&A-Datenschutzbestimmungen und -bedingungen, einhalten.
  4. Der Kunde darf seinen Zugang zu seiner Website, seinem System oder seinem Service-Abonnement nicht an andere Parteien weitervermieten, sondern nur seinen definierten Benutzern einen begrenzten Zugang gewähren.
  5. Nach Erhalt einer Kandidatenregistrierung oder -bewerbung in der Site, dem System oder dem Service-Abonnement wird das System den Kandidaten automatisch über seine DSGVO-Rechte und -Verpflichtungen informieren und ihn darüber aufklären, dass weder G&A noch sein Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt seine privaten Daten verarbeiten, einschließlich der Weitergabe an irgendjemanden außerhalb seiner Organisation, noch Referenzen ohne die vorherige und schriftliche Zustimmung des Kandidaten überprüfen wird.
  6. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, Informationen über einen Kandidaten weiterzugeben, zu verarbeiten, zu kopieren oder an seine Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen oder andere externe Parteien weiterzugeben.

e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Website, System oder Dienste Benutzer

  1. Das Abonnement der Website, des Systems oder des Dienstes des Kunden gilt für einen Kunden, für einen eigenen/verwalteten Nutzer oder eine bestimmte Gruppe von eigenen/verwalteten Nutzern (ausgenommen Franchise-Nutzer).
  2. Die Gebühr für das Abonnement der Website, des Systems oder der Dienstleistung des Kunden ist vom Kunden wie im bestätigten Arbeitsauftrag angegeben zu zahlen.
  3. Wenn ein Kunde die Anzahl der von ihm definierten eigenen/verwalteten Benutzer, die seine Website, sein System oder sein Service-Abonnement nutzen, erhöhen muss, wird er dies per E-Mail beantragen.
  4. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass die zusätzlichen Nutzer bei demselben Kunden angestellt/unter Vertrag genommen werden und nicht als Franchisenehmer für den Kunden tätig sind.
  5. G&A bietet DSVGO-Schulung und technische Konfiguration für einen Benutzer.
    Dies kann eine Karriereseite mit einem Job Widget beinhalten.
    Für zusätzliche Benutzer kann eine zusätzliche Schulungs- und Konfigurationsgebühr erhoben werden, die im Arbeitsauftrag angegeben ist.

e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Zugang zur Website, zum System oder zum Dienst

  1. Kunden und ihre Nutzer dürfen nur über eine sichere LAN-Verbindung auf ihr Konto zugreifen und nicht über öffentliche WiFi-Netzwerke (es sei denn, sie sind über ein lizenziertes und aktives VPN verbunden).
  2. G&A wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Site, das System oder der Dienst vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr verfügbar ist.
    Es wird jedoch Umstände geben, unter denen die Site, das System oder der Dienst für Wartungsarbeiten, Upgrades und Notreparaturen oder aufgrund des Ausfalls von Telekommunikationsverbindungen und -geräten unterbrochen werden.
  3. Wenn dies der Fall ist, wird G&A alle zumutbaren Schritte unternehmen, um die Störung so gering wie möglich zu halten, sofern dies im Einflussbereich von G&A liegt.
  4. G&A behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit, mit oder ohne Vorankündigung Beschränkungen für die Nutzung und Speicherung in Bezug auf die Site, das System oder den Dienst einzuführen.
  5. Der Abonnent bestätigt gegenüber G&A, dass er, wenn er eine natürliche Person (d.h. keine juristische Person) ist, mindestens 18 Jahre alt ist.
    Der Abonnent bestätigt außerdem, dass er rechtlich befugt ist, die Site, das System oder den Dienst zu nutzen und die volle Verantwortung für die Auswahl und Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes übernimmt.
  6. G&A stellt über seine Site, sein System oder seinen Dienst Inhalte zur Verfügung ("Inhalte").
  7. G&A erhebt keinen Anspruch darauf, dass die Site, das System oder der Dienst außerhalb Österreichs (EU) rechtmäßig genutzt werden können oder dass Inhalte auf und von dem Dienst hoch- oder heruntergeladen werden können.
    Der Zugang zu Inhalten kann für bestimmte Personen oder in bestimmten Ländern nicht legal sein.
    Wenn Sie die Website, das System oder den Dienst von außerhalb Österreichs nutzen, tun Sie dies auf eigenes Risiko und sind für die Einhaltung der Gesetze Ihrer Gerichtsbarkeit verantwortlich.
  8. Der Abonnent ist für die Beschaffung und Wartung aller Geräte oder Zusatzdienste verantwortlich, die für die Verbindung und Nutzung der Website, des Systems oder des Dienstes erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Modems, Hardware, Software und Fern- oder Ortsgespräche. Der Abonnent ist dafür verantwortlich, dass diese Geräte oder Zusatzdienste mit der Website, dem System oder dem Dienst kompatibel sind.
  9. Die Website, das System oder der Dienst dürfen nur zur Übermittlung und Speicherung von Lebensläufen, Dateien im Kontext der Einstellung eines Bewerbers (im Folgenden als "Bewerber" bezeichnet), Stellenbeschreibungen und Kommentaren zu den vorgenannten Punkten (alle vorgenannten Punkte werden hier als "Abonnenteninhalte" bezeichnet) verwendet werden.
  10. Es ist Ihnen nicht gestattet, kommerzielle Werbung oder andere Materialien hochzuladen, die nicht unter die Definition von "Abonnenteninhalten" fallen, oder unerwünschte Informationen, Materialien oder Daten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf "Spam"-Nachrichten) zu übertragen.
  11. Sie verstehen, dass die Website, das System oder der Dienst für die Übertragung Ihrer Abonnenteninhalte verwendet werden können. Sie dürfen keine Würmer oder Viren oder Codes zerstörerischer Natur oder solche, die versuchen, automatisch Informationen vom Bildschirm zu sammeln (Screen Scraping), übertragen oder verwenden.
  12. Sie dürfen keine automatisierten Systeme ("Bots") verwenden, um mehrere Datenströme hochzuladen, z. B. für zahlreiche Kandidaten.
    Wenn Ihre Bandbreitennutzung exzessiv ist (wie ausschließlich von G&A bestimmt), um die Verfügbarkeit der Site, des Systems oder des Dienstes für alle Abonnenten (einschließlich Dritter) zu schützen, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Nutzung einzuschränken oder Ihren Account nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Sie zu deaktivieren, bis Sie Ihren Bandbreitenverbrauch ohne Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren reduzieren können.

Vorgaben der Stellenausschreibungen mittels das e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: 

  1. G&A kann über seine Site, sein System oder seinen Service anbieten, Ankündigungen von offenen Stellen ("Stellenanzeige") über die Verteilungskanäle "Job-Boards & Social Media" (im Folgenden definiert) zu verbreiten und kann die Verteilungskanäle nach eigenem Ermessen und ohne Benachrichtigung des Kunden jederzeit ändern/reduzieren/erweitern.
  2. G&A kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Gebühren für Stellenanzeigen ("Bezahlte Stellenanzeigen") erheben.
  3. Alle Gebühren für Stellenanzeigen werden während des Bestellvorgangs bekannt gegeben.
  4. G&A wird sich in angemessener Weise bemühen, die Stellenanzeigen an Dienste Dritter, Jobbörsen, soziale Medien und/oder andere Stellen in unserem Vertriebsnetz (zusammenfassend "Vertriebskanäle") zu verteilen.
    Sie nehmen jedoch zur Kenntnis und akzeptieren, dass wir keine Kontrolle über die Vertriebskanäle oder Kommunikationsnetzwerke haben.
    Daher übernehmen wir keine Garantie dafür, dass Ihre Stellenanzeigen über das Internet oder über Kommunikationsnetzwerke zugestellt werden, von einer Einrichtung in den Vertriebskanälen akzeptiert werden oder von Stellenbewerbern oder potenziellen Stellenbewerbern empfangen und/oder gelesen werden.
  5. Das Hochladen von Stellenanzeigen kann bis zu 24 Stunden, in Einzelfällen bis zu 48 Stunden dauern, bevor sie in den ausgewählten Jobbörsen veröffentlicht werden.
    Einige Jobbörsen erfordern ein manuelles Hochladen oder eine zusätzliche manuelle Prüfung - entweder/oder - durch die Jobbörse / G&A, was zu einer Veröffentlichung nur an Wochentagen (außer an Feiertagen) führen kann.
  6. Sie akzeptieren, dass die Unternehmen in den Vertriebskanälen nicht verpflichtet sind, eine Stellenanzeige zu verwenden oder anzuzeigen, und dass sie eine Stellenanzeige aus beliebigen Gründen oder ohne Grund ablehnen können, unabhängig davon, ob Sie ein kostenpflichtiges Abonnement, ein Probe- oder ein kostenloses Abonnement abgeschlossen haben, und selbst wenn Sie für eine Stellenanzeige bezahlt haben.
  7. Sie erklären sich damit einverstanden, dass G&A weder Ihnen noch Dritten gegenüber haftet, wenn Ihre Stellenanzeige abgelehnt oder nicht veröffentlicht wird, und dass Sie keinen Anspruch auf Erstattung für nicht veröffentlichte oder verbreitete Stellenanzeigen haben.
  8. Sollten Sie eine über die Vertriebskanäle geschaltete bezahlte Stellenanzeige stornieren, bieten wir keine Rückerstattung an.
    Indem Sie eine Stellenanzeige aufgeben, erlauben Sie uns, diese Stellenanzeige in den Vertriebskanälen zu verbreiten.
  9. Sie verpflichten sich, keine Stellenanzeigen zu veröffentlichen oder zu bewerben, die ungenaue, falsche oder irreführende Informationen enthalten, die versteckte Schlüsselwörter enthalten oder Dienstleistungen verkaufen oder bewerben.
    Ihre Stellenanzeigen müssen den geltenden lokalen, nationalen, EU (DSGVO) und internationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die sich auf der Arbeit und Beschäftigung und Antidiskriminierung beziehen (oder dem Äquivalent in dem Land, in dem die Stellenanzeigen verfügbar gemacht, veröffentlicht oder verbreitet werden).
  10. G&A übernimmt keine Garantie für die Anzahl oder die Qualität der Kandidaten, die Sie aufgrund Ihrer Stellenanzeige erhalten werden.
    Sie sind allein verantwortlich für das Vorstellungsgespräch, die Durchführung von Hintergrund- und Referenzprüfungen, die Überprüfung der von Ihnen bereitgestellten Informationen und die Auswahl eines geeigneten Kandidaten.
  11. In bestimmten Fällen können Unternehmen in den Vertriebskanälen verlangen, dass Sie zusätzlichen Service-Richtlinien zustimmen, damit Ihre Stellenanzeige auf oder über ihre Dienste verbreitet werden kann.
    Sie erklären sich zu diesem Zeitpunkt mit diesen zusätzlichen Dienstleistungsrichtlinien einverstanden, soweit sie für die Verbreitung Ihrer Stellenanzeigen gelten.
    Sie sind sich darüber im Klaren und stimmen zu, dass Sie die alleinige Verantwortung für jegliche Haftung tragen, die sich aus der Veröffentlichung von Stellenanzeigen oder Materialien ergibt, auf die Nutzer über solche Stellenanzeigen verlinken können.
  12. Sie erklären sich damit einverstanden, G&A und seine Tochtergesellschaften und deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden, Verlusten, Haftungen und Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Stellenanzeigen oder anderen von Ihnen bereitgestellten Inhalten oder Ihrem Verstoß gegen diesen Vertrag ergeben.

e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Unterstützung der Servicequalität

  1. G&A wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, alle eingehenden Supportanfragen innerhalb eines Werktages zu beantworten.
  2. Unser Support-Team ist über unser App erreichbar.

(III) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Kundenverhalten

  1. G&A rät seinen Kunden, auf Stellenbewerbungen, die sie über ihr Systemabonnement erhalten haben, innerhalb von 7 Tagen nach Eingang, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bewerbung zu antworten.
  2. Kandidaten können sich an G&A wenden, um eine Beschwerde einzureichen, wenn sie der Meinung sind, dass der Kunde ihre Bewerbung unangemessen behandelt hat.
    G&A wird den Kunden umgehend informieren.
  3. G&A ist berechtigt, eine Site, ein System oder ein Dienstleistungsabonnement eines Kunden sofort zu kündigen und/oder ein Kundenkonto (vorübergehend) zu deaktivieren und die Erbringung seiner Dienstleistungen für den Kunden einzustellen, ohne Rückerstattung der gezahlten oder ausstehenden Gebühren, wenn der Kunde oder einer seiner Nutzer (a) die Marke G&A, die Dienstleistungen (dies schließt eine schlechte Bearbeitung von Stellenbewerbungen und Stellenbewerbern ein), die Computersysteme, die Hardware oder das Netzwerk schädigen, stören oder sich anderweitig an Aktivitäten beteiligen, die Computersysteme, die Hardware oder das Netzwerk beeinträchtigen, (b) die Identität des Kunden falsch darstellen, sich als eine andere Person ausgeben oder versuchen, ohne Genehmigung Zugang zu einem Konto, einem Computer oder einem Netzwerk, das mit den G&A-Diensten in Verbindung steht, zu erlangen oder diese illegal zu verfolgen, (c) einen G&A-Dienst in einer nicht von G&A festgelegt sind, (d) gegen die jeweils gültigen G&A-Richtlinien zur angemessenen Nutzung der G&A-Dienste zu verstoßen, (e) illegale oder nicht autorisierte Dateien oder Daten oder durch geistige Eigentumsrechte Dritter geschütztes Material zu speichern, zu sichern oder zu verbreiten, es sei denn, der Kunde ist Eigentümer oder verfügt über entsprechende Rechte an diesem Material, (f) Material zu speichern, zu sichern oder zu verbreiten, das Viren, Trojaner, Würmer, beschädigte Dateien oder anderes Material enthält, das den Betrieb der G&A-Dienste oder das Gerät, die Hardware, die Daten oder das Eigentum einer anderen Person beschädigen können, (g) ein Verhalten an den Tag zu legen, das andernfalls zu einer zivilrechtlichen Haftung führen würde oder das ein Verhalten darstellt oder zu einem Verhalten ermutigt, das nach einem anwendbaren Gesetz oder einer Verordnung eine Straftat darstellen könnte, (h) direkt oder indirekt die G&A-Dienste, (i) die G&A-Dienste mit anderen Produkten, Software oder Diensten zu verschmelzen, (j) Deaktivierungsmechanismen zu verändern oder zu modifizieren, (k) Teile der G&A-Dienste vorsätzlich unbrauchbar zu machen, (l) die G&A-Dienste abzutreten, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen, (m) Eigentumshinweise zu entfernen oder zu verändern (Urheberrechtsvermerke, Markenvermerke, Legenden, unsw.), die bei der Bereitstellung der G&A-Dienste erhalten wurden, zu entfernen oder zu verändern, oder (n) gegen eine wesentliche Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstoßen.

(IV) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Gebühren und Zahlung, Erstattungen, Upgrades und Downgrades

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, G&A korrekte und vollständige Kontakt- und Rechnungsdaten zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Nutzung der Website, des Systems oder des Dienstes ist, während einer auf den Dienst begrenzten "kostenlosen Probezeit" kostenlos, wenn diese für einen bestimmten Zeitraum angeboten wird.
  3. Abonnements werden zu festen Gebühren angeboten, die im Arbeitsauftrag bestätigt werden.
    Es werden keine Rabatte oder Rückerstattungen angeboten, wenn Kunden weniger Job-Ads nutzen, als in ihrem vorausbezahlten Abonnement enthalten sind. 
  4. Für die Bezahlung von Konten ist eine gültige Kreditkarte erforderlich. Auch PayPal und Banküberweisungen sind gültige Zahlungsmittel.
  5. Der Dienst wird im Voraus berechnet. Für im Voraus bezahlte Pakete gibt es keine Rückerstattung. G&A ist berechtigt, die anwendbaren Gebühren, Tarife und Preise für die Site, das System oder den Dienst jederzeit innerhalb angemessener Grenzen - mindestens, um die österreichische Inflationsrate - anzupassen.
  6. Aktionsgebühren gelten für einen begrenzten Zeitraum, danach werden sie auf das Niveau der Standardgebühren angehoben, wobei die Erhöhung erheblich sein kann.
  7. Alle Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern, Abgaben oder Zölle, die von Steuerbehörden auferlegt werden, und Sie sind für die Zahlung aller derartigen Steuern, Abgaben oder Zölle verantwortlich, mit Ausnahme nur der österreichischen Steuern auf das Einkommen von G&A.
  8. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Stellenanzeige auf eine Stufe zu heben, für die eine zusätzliche Gebühr anfällt, müssen Sie auch diese zusätzliche Gebühr bezahlen, bevor der Service erbracht werden kann.
  9. Das Standardzahlungsdatum für Kreditkartengebühren und Rechnungen ist das Datum, an dem Sie die Bestellung aufgeben oder die Rechnungen erhalten. Dienstleistungen, einschließlich Stellenanzeigen, werden in dem Moment live geschaltet, in dem die Zahlung eingeht.
  10. Der Kunde kann nach der Erstellung der technischen Konfiguration des Kunden für die Dauer des Vertrages kostenlos angemessene Änderungen verlangen.
  11. Für Änderungen, die einen hohen Arbeitsaufwand erfordern, berechnet G&A zusätzliche Gebühren, die vom Kunden vor der Durchführung der Arbeiten bestätigt werden müssen.
  12. Ein "Employer Branding Workshop" und/oder ein "Employer Branding Video" und/oder ein "Foto-Shooting" können auf Anfrage und gegen Aufpreis gebucht werden.
    Eine vollständige, nicht erstattungsfähige Vorauszahlung ist vor der Erbringung solcher Dienstleistungen erforderlich.
  13. Im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung wird G&A den Kunden benachrichtigen.
    Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der ersten Zahlungsaufforderung an G&A erfolgt, wird G&A den Zugang zu der Site, dem System oder dem Service-Abonnement des Kunden aussetzen, ohne dass G&A für etwaige Schäden oder Verluste des Kunden haftet, und der Kunde wird alle seine Privilegien als solcher verlieren, unbeschadet möglicher Ansprüche von G&A gegen den Kunden auf die fälligen Beträge.
  14. Ein Verzug oder eine Nichtzahlung der Gebühren wird nicht akzeptiert und kann zu einem "Inkasso"-Verfahren durch unsere Kreditagentur führen.
    In diesem Fall fallen Zinsen und Gerichtskosten an, für die der Kunde in voller Höhe haftet.
  15. Wenn der Kunde verlangt, dass G&A zu seinem Büro reist, werden die Reisekosten zu den Kosten für die vom Geschäftsreisebüro "Travelperk" aus Spanien gebuchte Reise, mit dem Zug oder Express-Bus in der 1. oder Business-Class, dem öffentlichen Nahverkehr, der Reise mit dem Flugzeug oder der Fähre unter 4 Stunden zum besten verfügbaren, nicht eingeschränkten Tarif für die (Y) Economy-Class (über 4 Stunden Reisezeit in der nächsthöheren Klasse), der Reise mit dem Auto zu € 0.42 pro km, die Kosten für das Visum und falls erforderlich, die Gesundheitsprüfung, den Transfer vor Ort (Flughafen/Zug/Fähre oder Busbahnhof), das Parken und WiFi.
  16. Die Unterbringung in einem 3-4-Sterne-Hotel mit Vollpension und Steuern wird vom Kunden ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt oder zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
  17. Die Reiseversicherung geht zulasten von G&A, es sei denn, der Kunde besteht auf der Buchung von Reise und Unterkunft zu eingeschränkten Buchungskonditionen.
  18. Wenn ein Wechselkurs gilt, wird dieser von der Kreditkartengesellschaft, mit der die Dienstleistung bezahlt wurde, erfragt (es kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen, die von der Kreditkartengesellschaft erhoben wird).
  19. Bei Barzahlungen wird der Wechselkurs des Rechnungsdatums zugrunde gelegt, der auf www.xe.com abgerufen wird.
  20. Der Zweck der Reise muss vor der Reise festgelegt und einvernehmlich vereinbart werden, da zusätzliche Kosten für Service/Schulung/Beratung anfallen können.
  21. Die Dienstleistungen werden grundsätzlich von unseren Büros in Wien, Österreich, aus erbracht und in EUR zzgl. Mehrwertsteuer verrechnet und können von G&A jederzeit um mindestens die österreichische Jahresinflationsrate geändert werden.
  22. Die Mehrwertsteuer ist von österreichischen Kunden zu entrichten, während für Kunden mit Sitz außerhalb Österreichs die umgekehrte Mehrwertsteuer gilt, wenn sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorweisen können.

(V) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Abonnementdauer für Standort, System und Dienst

  1. Site-, System- oder Service-Abonnements sind maximal 12 Monate lang gültig.
  2. Die Abonnements werden entweder zu einem festen monatlichen Betrag abgeschlossen, der für die vereinbarte Laufzeit auf einmal bezahlt wird, oder es handelt sich um offene Abonnements, bei denen im Voraus bezahlte Stellenanzeigenguthaben gegen Stellenanzeigenveröffentlichungen eingetauscht werden können.
  3. Das bezahlte Site-, System- oder Service-Abonnement eines Kunden wird automatisch verlängert, wenn der Servicezeitraum abläuft.
  4. Der Kunde wird spätestens einen Monat vor Ablauf seines Abonnements per E-Mail über die Erneuerung der Website, des Systems oder des Dienstes seines Kunden informiert.
  5. Reagiert der Kunde bis zum Ablaufdatum nicht, so gilt dies als Erlaubnis des Kunden, das Abonnement auf demselben Leistungsniveau fortzusetzen, und die Gebühren gelten für den nächsten Zeitraum (es gilt die Erhöhung um die Inflationsrate).
  6. Wenn der Kunde beschließt, das Abonnement für die Website, das System oder den Service seiner Kunden nicht zu verlängern oder zu kündigen, kann er dies jederzeit vor Ablauf des Monats- oder Jahresvertrags tun, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  7. Der Kunde kann keinen Anspruch auf die G&A-eigene System-CV-Datenbank erheben, die im Rahmen des Abonnements der Site, des Systems oder des Dienstes seines Kunden während oder nach dessen Abonnement erstellt wurde.

(VI) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Beeindigung von Standorten, Systemen und Diensten

  1. Sie können Ihr Konto und die Website, das System oder das Service-Abonnement kündigen, indem Sie Ihre Anfrage per E-Mail senden, ohne dass Ihnen die gezahlten Gebühren erstattet werden.
  2. Sie haben NICHT das Recht, Ihre Abonnenteninhalte (Lebenslaufdatenbank) herunterzuladen oder anzufordern.
  3. Wenn Sie Ihr Abonnement für die Website, das System oder den Dienst vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen, wird Ihre Kündigung zum Enddatum Ihrer Vereinbarung wirksam, und Sie erhalten weder eine erneute Berechnung noch eine Rückerstattung für den ungenutzten Teil der Vertragslaufzeit.
  4. Jahresverträge müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden oder verlängern sich automatisch um ein ähnliches Vertragsdatum.
  5. G&A hat nach eigenem Ermessen das Recht, Ihren Account auszusetzen oder zu kündigen und jede gegenwärtige oder zukünftige Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes zu verweigern, nur im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen.
    Eine solche Beendigung der Site, des Systems oder des Dienstes führt zur Deaktivierung oder Löschung Ihres Kontos und Ihres Zugangs zu Ihrem Konto und zum Verfall und Verzicht auf alle Inhalte in Ihrem Konto, ohne Rückerstattung.
  6. G&A kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die Site, das System oder den Dienst beenden, wenn es G&A aufgrund von a) den für G&A geltenden Gesetzen und Vorschriften oder b) einem der Geschäftspartner oder Dienstleister von G&A aufgrund von staatlichen Wirtschaftssanktionen gegen ein Land oder einen Staat untersagt ist, dem Kunden den Dienst zur Verfügung zu stellen, ohne dass eine Erstattung erfolgt.

(VII) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Urheberrecht und Eigentum an Inhalten

  1. Die Site, das System, der Service und sein Inhalt sind ausschließlich für die Nutzung durch G&A und die Abonnenten von G&A bestimmt und dürfen nur im Rahmen dieser Bedingungen genutzt werden.
    Alle Materialien auf der Site, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Daten, Informationen, Grafiken, Logos, Tools, Fotografien, Bilder, Illustrationen, Audio, Video und Animationen ("Site Content"), sind Eigentum von G&A und/oder Dritten und sind durch österreichische und internationale Urheberrechtsgesetze geschützt.
    Alle Warenzeichen, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen sind Eigentum von G&A und/oder Dritten.
    Der Abonnent ist verpflichtet, alle urheberrechtlichen Hinweise, Informationen und Beschränkungen zu beachten, die in den Inhalten enthalten sind, auf die er über die Site, das System oder den Dienst zugreift.
  2. Daten, Informationen, Teilnehmerinhalte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten von Stellenbewerbern durch die Verwendung von Online-Formularen, die zusätzliche Informationen wie Lebensläufe, Motivationsschreiben, Antworten auf Fragen und zusätzliche persönliche Informationen/Arbeitsgeschichte enthalten, und alle Informationen in Verbindung mit der Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes durch den Teilnehmer, Warenzeichen und Handelsnamen sind und bleiben das Eigentum von G&A - und nicht des Site-, System- oder Dienstteilnehmers.
  3. Die Website, das System und der Dienst sind durch europäische Urheberrechtsgesetze, internationale Konventionen und andere Urheberrechtsgesetze urheberrechtlich geschützt.
    Sofern nicht ausdrücklich im nächsten Absatz dieser Bedingungen gestattet, dürfen Abonnenten die Inhalte der Website, des Systems oder des Dienstes, die Software und die Materialien, die sich auf die Website, das System oder den Dienst beziehen, weder ganz noch teilweise kopieren, modifizieren, veröffentlichen, übertragen, hochladen, sich an der Übertragung oder dem Verkauf beteiligen, vervielfältigen, abgeleitete Werke erstellen, vertreiben oder in irgendeiner Weise ausnutzen.
  4. Der Abonnent darf Lebensläufe von Bewerbern für seine normalen geschäftlichen Aktivitäten herunterladen oder kopieren (keine vollständigen Batch-Downloads seines Zugriffs auf die Datenbank) und nicht für andere Personen oder Einrichtungen, vorausgesetzt, dass der Abonnent alle Urheberrechts- und sonstigen Hinweise in solchen Seiteninhalten beibehält.
  5. Der Abonnent darf keine mehrfachen Kopien der Inhalte der Site, des Systems oder des Dienstes anfertigen oder solche Inhalte anderweitig an eine andere Person oder Einrichtung verteilen oder übertragen.
    Der Abonnent erkennt an und stimmt zu, dass, wenn der Abonnent irgendeinen Teil der Site, des Systems oder des Dienstes benutzt, um die Inhalte des Abonnenten zu verarbeiten, G&A ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht hat, die Inhalte des Abonnenten ausschließlich für die normale geschäftliche Nutzung des Dienstes (z.B. für den täglichen Betrieb, um den Dienst am Laufen zu halten) zu kopieren, zu veröffentlichen, anzuzeigen, zu übersetzen und zu speichern.
  6. Der Abonnent sichert zu und erklärt sich damit einverstanden, die Website, das System oder den Dienst nicht zu nutzen, um Abonnenteninhalte zu verarbeiten, die (a) Urheberrechte oder Warenzeichen Dritter verletzen oder anderweitig beeinträchtigen, (b) verleumderisch, diffamierend, obszön, pornografisch, missbräuchlich, unanständig, bedrohlich, belästigend, hasserfüllt oder anstößig sind oder anderweitig Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, (c) einen Virus, ein trojanisches Pferd, einen Wurm, eine Zeitbombe oder eine andere Computerprogrammierungsroutine oder -maschine enthält, die darauf abzielt, ein System, Daten oder Informationen zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen, oder (d) weiterhin veröffentlicht wird, nachdem der Abonnent benachrichtigt wurde, dass dieser Abonnenteninhalt gegen einen der Abschnitte (a) bis (c) dieses Satzes verstößt - sofern dies nicht außerhalb seiner Kontrolle liegt.
  7. G&A behält sich das Recht vor, jegliche Teilnehmerinhalte von der Website, dem System oder dem Dienst zu entfernen, das Recht des Teilnehmers zur Nutzung der Website, des Systems oder des Dienstes im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen auszusetzen oder zu beenden oder jedes andere Rechtsmittel oder Rechtsbehelf zu verfolgen, das G&A und/oder der Website, dem System oder dem Dienst nach Billigkreisrecht oder Gesetz zur Verfügung steht, aus welchem Grund auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt von Ansprüchen oder Behauptungen von Dritten oder Behörden, die sich auf solche Teilnehmerinhalte beziehen, oder wenn G&A Bedenken hat, dass der Teilnehmer gegen den unmittelbar vorhergehenden Satz verstoßen hat).
  8. Die Site, das System oder der Dienst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Erscheinungsbild des Dienstes, unterliegen dem Urheberrecht von G&A. Sie dürfen keinen Teil des HTML/CSS oder der visuellen Designelemente ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis von G&A duplizieren, kopieren oder wiederverwenden. In Fällen, in denen eine solche Erlaubnis erteilt wird, müssen alle Urheberrechts- und "powered by"-Hinweise, Bilder und Texte ("Hinweise") in gerenderten Seiten und ausgehenden E-Mails vorhanden sein. Die Position des Hinweises auf der Seite darf verändert werden, solange der Hinweis sichtbar bleibt.

(VIII) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Datenschutz

  1. Unsere Datenschutzrichtlinien regeln die Verwendung persönlicher Daten auf der Website, dem System oder dem Dienst und in Verbindung mit dem Dienst, und der Abonnent erklärt sich als Bedingung für diese Bedingungen und die Nutzung der Website, des Systems oder des Dienstes damit einverstanden.
  2. Der Abonnent ist der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der EU-Verordnung 2016/679 ("DSGVO") für alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Dienstes in Bezug auf Bewerber, potenzielle Kandidaten und Besucher der Karriereseite verarbeitet werden.
  3. Die Abonnenten werden von G&A eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement, DPA) verlangen, wenn solche personenbezogenen Daten von G&A verarbeitet werden. Auf eine solche Anfrage hin wird G&A dem Abonnenten eine DPA anbieten, die alle Anforderungen des Artikels 28 der Datenschutzgrundverordnung erfüllt.

(IX) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Schutz personenbezogener Daten und Vertraulichkeit

  1. Die gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO gelten für G&A, den Kunden und die Bewerber.
    Wenn sie nicht eingehalten, ignoriert oder missbraucht werden, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich finanzieller Strafen, für die die nicht konforme Partei voll haftet, einschließlich der Anwaltskosten.
  2. G&A kann auf alle Daten des Kunden aus allen Dateien zugreifen, die unter der Site, dem System oder dem Service-Abonnement des Kunden gespeichert sind (von nun an die "Daten"), zum einen in Übereinstimmung mit der DSGVO und zum anderen in Übereinstimmung mit der G&A-Datenschutzpolitik und den darin festgelegten Bestimmungen.
  3. G&A ist Eigentümer und Verwalter seiner Site-, System- oder Service-Abonnement-Lebenslaufdatenbank, die Kandidaten enthält, die sich auf vom Kunden veröffentlichte Stellenanzeigen beworben haben, zu denen G&A exklusiven und vollständigen Zugang hat und auf die G&A für die unbegrenzte Suche nach Führungskräften zurückgreifen kann.
    Der Kunde ist weder Eigentümer noch Verwalter dieser System-Kandidaten-Datenbank.
  4. Der Kunde hat jedoch einen eingeschränkten Zugang zu einem Teil der G&A-eigenen Lebenslaufdatenbank, in dem alle seine früheren Bewerber aufgelistet sind, und kann im Falle eines neuen Stellenangebots diesen Teil der G&A-eigenen Lebenslaufdatenbank durchsuchen und frühere Bewerber kontaktieren, wenn es eine Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Kunden und einem Kandidatenprofil gibt. Alle Bewerber werden bei der Registrierung ihrer Daten bei G&A darüber informiert.

(X) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Zu diesen Zwecken und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO erklären und verpflichten sich G&A und sein Kunde ausdrücklich zu Folgendem:

- Verwendung und Behandlung der in der Site, dem System oder dem Service-Abonnement des Kunden gespeicherten Daten mit dem alleinigen und ausschließlichen Zweck der Bereitstellung und des Empfangs der Rekrutierungsdienstleistungen.
- die von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Daten im Hinblick auf ihre Verarbeitung streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Daten über den Kunden und G&A weiterzugeben.
- Die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit der Daten sind unbefristet und gelten auch nach der Beendigung der Beziehung zwischen dem Kunden und G&A, gleich aus welchem Grund, weiter.

  1. G&A und sein Kunde werden es ausdrücklich unterlassen, die Daten für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu verwenden, insbesondere sie zu verändern.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Zugang zu den Daten und deren Nutzung auf die Nutzer zu beschränken, die entweder seine Angestellten oder seine externen Personalvermittler sind, die Zugang zu den Daten und deren Kenntnis haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarung zu erfüllen, wobei er sich verpflichtet, ihnen die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und zum Verbot der Nutzung der Daten aufzuerlegen, und sich verpflichtet, auf jeden Verstoß gegen die oben genannten Verpflichtungen durch einen seiner Angestellten zu reagieren.
  3. Sollte G&A Dienstleistungen an Dritte vergeben müssen, die den Zugriff auf Daten, für die der Kunde verantwortlich ist, beinhalten könnten, wird G&A seine Kunden informieren, um bis zu einem Monat vor der Durchführung die Zustimmung zu einer solchen Unterbeauftragung einzuholen.
    Antwortet der Kunde bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Untervergabe nicht, so gilt dies als Zustimmung des Kunden.
  4. G&A wird sein Personal, seine Mitarbeiter und seine Unterauftragnehmer über die in dieser Vertraulichkeitsverpflichtung festgelegten Verpflichtungen informieren und ihnen so viele Warnungen wie möglich und die notwendigen Dokumente aushändigen, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen sicherzustellen.
  5. G&A ergreift die entsprechenden Datensicherheitsmaßnahmen (nachfolgend "Sicherheitsmaßnahmen") gemäß DSGVO und aktualisiert die Sicherheitsmaßnahmen während der Vertragslaufzeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

(XI) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Haftungsausschluss

  1. Der Abonnent sichert hiermit zu, dass (a) der Abonnent das Recht und die Fähigkeit hat, diese Bedingungen einzugehen und an sie gebunden zu sein, und (b) der Abonnent alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes durch den Abonnenten einhält; und (c) und der Abonnent stimmt zu, diese Bedingungen von G&A in Bezug auf die Site, das System oder den Dienst, wie von G&A bereitgestellt, einzuhalten.
  2. Sie erklären sich damit einverstanden, die Website, das System oder den Dienst auf eigenes Risiko zu nutzen.
  3. G&A bedient sich anderer Drittdienstleister (z.B. Netzwerkanbieter, Datenzentren, Telekommunikationsanbieter), um dem Abonnenten die Site, das System oder den Dienst zur Verfügung zu stellen.
  4. G&A garantiert und wird alle angemessenen Schritte unternehmen, um dem Abonnenten einen guten Service zu bieten; G&A garantiert jedoch nicht, dass dieser Service immer frei von Fehlern oder Unterbrechungen sein wird.
  5. Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, garantiert G&A, soweit gesetzlich zulässig, nicht, dass die Inhalte der Site, des Systems oder des Dienstes (im Folgenden definiert) korrekt, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, und jegliche Garantien, die sich aus Vorschriften oder anderweitig aus dem Gesetz ergeben, sind zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen und werden abgelehnt.
  6. G&A kann auf der Site Links oder andere Interaktionen mit Websites Dritter und Werbebanner Dritter anzeigen oder anbieten ("Websites Dritter").
    Insbesondere kann die Website, das System oder der Dienst dem Abonnenten auch ermöglichen, sich mit Websites Dritter und anderen Diensten Dritter, wie z.B. Social und Business Networking Sites, zu verbinden und Informationen des Abonnenten zu veröffentlichen.
    Die Nutzung solcher Drittanbieter-Websites und Drittanbieter-Dienste erfolgt auf Risiko des Abonnenten und unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters der Website.
    G&A kann nicht haftbar oder verantwortlich gemacht werden für Websites und Dienste Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf deren Qualität, Inhalte, Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeit.

(XII) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Beschränkung der Haftung

  1. Mit Ausnahme der Schadensersatzverpflichtungen von G&A oder des Kunden haftet keine der Parteien für entgangenen Gewinn oder für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, auch dann nicht, wenn die Partei diese möglichen Schäden kannte oder kennen musste, und auch dann nicht, wenn der direkte Schaden keinen Schadensersatz darstellt.
  2. G&A übernimmt keine Haftung für die Vermittlung der in die engere Wahl genommenen oder vermittelten Kandidaten.
    G&A kann nicht garantieren, dass ein Kandidat keine andere Stelle zugewiesen bekommt oder dass ein Kandidat eine andere Stelle annimmt.
  3. G&A haftet in keiner Weise für die fachliche oder körperliche Eignung des zukünftigen Mitarbeiters.
    Eine Haftung besteht auch dann nicht, wenn sich der Anwärter Eignungstests, Prüfungen und Einstufungstests unterzogen hat und deren Ergebnisse dem Auftraggeber bekannt gegeben wurden.
    Auch bei Schäden, die durch den angehenden oder eingestellten Arbeitnehmer begangen werden, sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.
  4. Sofern nicht bereits durch ein lokales Arbeitsgesetz oder eine lokale Gesetzgebung geregelt, empfiehlt G&A seinen Kunden, einen obligatorischen Gesundheitscheck der ausgewählten Kandidaten zu verlangen, bevor sie eine Beschäftigung anbieten.
  5. Der Auftraggeber muss jeden Kandidaten ausdrücklich und nachweislich auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweisen.
  6. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass G&A nicht für Schäden haftet, die sich ergeben aus (i) der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Dienstes; (ii) den Kosten für die Beschaffung von Ersatzgütern und -dienstleistungen, die sich aus gekauften oder erhaltenen Gütern, Daten, Informationen oder Dienstleistungen oder aus empfangenen Nachrichten oder aus Transaktionen ergeben, die durch oder von dem Dienst aus getätigt wurden; (iii) Äußerungen oder Verhaltensweisen von Dritten im Dienst.
  7. G&A haftet nicht für Beträge, die über die Gebühren hinausgehen, die Sie in den sechs (6) Monaten vor dem Vorfall, der zu Ihrem Anspruch oder Klagegrund gegen G&A führt, an G&A unter diesem Vertrag gezahlt haben.
  8. Die Beschränkungen, wie sie in diesem Artikel dargelegt sind, gelten für (i) indirekte, beiläufig entstandene, besondere Schäden, Folgeschäden, Schäden mit Strafcharakter oder exemplarische Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Firmenwert oder anderen immateriellen Verlusten (selbst wenn G&A auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde); (ii) alle Klagegründe oder Ansprüche insgesamt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vertragsbruch, Garantieverletzung, Schadensersatz, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Gefährdungshaftung, falsche Angaben und andere unerlaubte Handlungen.
  9. Die in diesem Artikel genannten Beschränkungen überdauern die Beendigung oder den Ablauf dieser Bedingungen und gelten auch dann, wenn sich herausstellt, dass ein in diesen Bedingungen genanntes beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt hat. Alle unter diesem Artikel vereinbarten Beschränkungen gelten auch für die Haftung der Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Mitglieder von G&A.

(XIII) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Entschädigung

  1. Sie erklären sich damit einverstanden, G&A, seine Auftragnehmer und Lizenzgeber sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Mitglieder, Aktionäre und Vertreter von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Klagen, Klagegründen, Forderungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltskosten, die sich aus der Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes durch Sie ergeben, freizustellen und schadlos zu halten, wenn Sie das geistige Eigentum der Inhalte des Abonnenten in Verbindung mit der Nutzung der Site, des Systems oder des Dienstes verletzen.
  2. Die in diesem Abschnitt genannten Bedingungen überdauern die Beendigung oder das Auslaufen der vorliegenden Bedingungen. G&A verpflichtet sich, Sie, Ihre Vertragspartner und Lizenzgeber sowie Ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Mitglieder, Aktionäre und Vertreter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die behaupten, dass die Site, das System oder der Dienst geistige Eigentumsrechte verletzen, die in Österreich und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in den Vereinigten Staaten von Amerika gelten.
  3. Die in diesem Abschnitt genannten Bedingungen überdauern die Beendigung oder das Auslaufen dieser Bedingungen.

(XIV) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Änderung der Dienstleistung

  1. G&A behält sich das Recht vor, jederzeit und aus welchem Grund auch immer Änderungen an der Site, dem System oder dem Dienst vorzunehmen, um die Site, das System oder den Dienst zu verbessern.
  2. Wenn diese Änderung Auswirkungen auf die Nutzung haben kann, wird diese Änderung bekannt gegeben. Änderungen, die den Datenschutz betreffen, werden den Nutzern im Voraus durch unsere Datenschutzrichtlinie mitgeteilt.

(XV) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Drittanbieter

  1. Sie sind sich darüber im Klaren, dass G&A Drittanbieter (im Folgenden "Anbieter" genannt) und Hosting-Partner einsetzt, um die notwendige Hardware, Software, Netzwerke, Speicherplatz, Telemarketing-Support und verwandte Technologien bereitzustellen, die für den Betrieb der Site, des Systems oder des Dienstes erforderlich sind.
  2. G&A übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse der Darstellung oder der Informationen, einschließlich der Preise und Bewertungen, auf einem Bildschirm, der zu einer Transaktion irgendeiner Art führt, die von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, der durch die Nutzung der Site, des Systems oder der Dienstleistung gefunden wurde.
  3. G&A übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass Sie die gleichen Ergebnisse erhalten, wie sie in den aggregierten Daten von Jobbörsen oder anderen Bewertungssystemen in der Site, dem System oder dem Service von Dritten dargestellt werden.

(XVI) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Werbemaßnahmen und Marketing:

  1. G&A bietet den Abonnenten der Site, des Systems oder des Dienstes eine öffentliche Website als Teil des Dienstes (Careers Site) an.
  2. Diese Karriereseiten sind unter anderem dazu gedacht, den Abonnenten eine öffentlich zugängliche Liste von Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen, und daher ist die Nutzung der Karriereseiten nicht als privat gedacht.
  3. Sofern Sie dies nicht ausdrücklich schriftlich oder elektronisch untersagen, kann G&A Ihren Firmennamen verwenden und Ihre Nutzung dieses Dienstes in Pressemitteilungen, Interviews, Werbematerialien, Verkaufsunterlagen, Präsentationen, Websites und anderen Kanälen für die Eigenwerbung erwähnen.
  4. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass werbliche Inhalte über die G&A Recruitment Site, das System oder den Service in Ihren Stellenangeboten oder E-Mails enthalten sein können, es sei denn, Sie entscheiden sich, diese Tatsache zu deaktivieren oder zu verbergen.
  5. Alle Werbeaktionen oder Rabatte gelten für die Dienste, für die die Aktion oder der Rabatt ursprünglich gewährt wurde; für spätere Upgrades oder Zusatzdienste werden keine Werbeaktionen oder Rabatte gewährt.

(XVII) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Elektronischen Zustellung

  1. Sie erklären sich damit einverstanden, dass G&A Ihnen erforderliche Mitteilungen, Aufforderungen, Vereinbarungen und andere Informationen, die die Site, das System oder den Dienst betreffen, elektronisch zur Verfügung stellt.
  2. Indem Sie die Site, das System oder den Dienst nutzen, erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass G&A nicht für die fehlgeschlagene elektronische Zustellung von E-Mail-Nachrichten an die von Ihnen angegebene Adresse verantwortlich ist.

(XVIII) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Beilegung von Streitigkeiten

  1. Jegliche Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der Website, des Systems oder des Dienstes ergeben, unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Wien, Österreich, verhandelt.

(XIX) e-JOBSAPP Selbsverwaltungsabonnement: Verschiedenes

  1. Diese Bedingungen (einschließlich der Datenschutzerklärung), die gelegentlich nach dem alleinigen Ermessen von G&A geändert werden, stellen den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und G&A über den Gegenstand dieses Vertrages dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, über den Gegenstand dieses Vertrages.
  2. G&A wird neue Versionen der Bedingungen auf seiner/ihren Websites veröffentlichen.
  3. Die Änderungen werden am Ende eines Prepaid-Zeitraums oder bei einem Upgrade oder Downgrade wirksam.
  4. G&A kann darauf hinweisen, dass vorangehende Änderungen früher in Kraft treten.
    In diesem Fall kann der Abonnent die Site, das System oder den Dienst sofort kündigen und erhält eine Rückerstattung der im Voraus bezahlten Gebühren für den beendeten Teil der vorausbezahlten Laufzeit.
    Im Falle von separaten Service-Level-Vereinbarungen oder Datenverarbeitungsverträgen werden diese Vereinbarungen als Zusatz zu diesen Bedingungen hinzugefügt.
  5. Das Versäumnis einer Partei, ein hierin vorgesehenes Recht in irgendeiner Hinsicht auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf weitere Rechte aus diesem Vertrag.
    G&A haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von G&A liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mechanische, elektronische oder kommunikationstechnische Fehler oder Beeinträchtigungen.
  6. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, so ist diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken oder zu streichen, sodass diese Bedingungen ansonsten in vollem Umfang in Kraft bleiben und durchsetzbar sind.
  7. Diese Bedingungen sind für jede Partei und ihre Erben, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommen ihnen zugute, jedoch mit der Maßgabe, dass diese Bedingungen von einer Partei nicht abgetreten oder übertragen werden können, es sei denn, die andere Partei hat G&A zuvor schriftlich ihre Zustimmung erteilt.
  8. Durch diese Bedingungen wird keine Agentur, Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis begründet.

(XX) SONDERKONDITIONEN: JOB PROMO XXL ("Retained Search"), Executive Search

  1. Gegenstand und Zweck des Vermittlungsvertrages sind die Vermittlung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer.
  2. Auftraggeber eines Vermittlungsvertrages kann somit entweder ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer sein.
  3. G&A verpflichtet sich, den Auftraggeber bei der Suche nach geeignetem (Fach-)Personal bzw. nach einer Arbeitsstelle zu unterstützen.
  4. Die Vermittlung umfasst alle Leistungen, die für deren Vorbereitung und Durchführung erforderlich sind.
  5. Eine Vermittlungsgarantie durch G&A wird nicht abgegeben.
  6. Der Auftraggeber beauftragt G&A mit der Vermittlung des in diesem Auftrag bezeichneten (Fach-)Personals bzw. der bezeichneten Arbeitsstelle.
  7. Das hierzu erstellte Anforderungsprofil ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
  8. Zu dessen Erstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, G&A alle beruflichen, fachlichen sowie persönlichen Qualifikationen zu benennen, die er vermittelt haben will.
  9. G&A benötigt vom Auftraggeber einen bestätigten Arbeitsauftrag, bevor wir mit der Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften im Hotel- und Gaststättengewerbe beginnen.
  10. Im Interesse einer zügigen Abwicklung des Auftrags legt der Auftraggeber eine möglichst genaue Beschreibung der Anforderungen vor, in der die Stellenbezeichnung und die Aufgaben, der Arbeitsplatz, das Gehalt und die Sozialleistungen, der (späteste) Eintrittstermin und alle für eine erfolgreiche Vermittlung erforderlichen Angaben enthalten sind.
  11. Die Stelleninformationen müssen so klar und kurz wie möglich sein und das Bild des Kunden und von G&A widerspiegeln, um die Bewerber nicht zu täuschen.
  12. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an G&A für die in Auftrag gegebene Vermittlung eine Vermittlungsgebühr zu bezahlen. Für einen Arbeitnehmer ist die Vermittlung stets kostenfrei.
  13. Ein Auftrag mit einem Arbeitgeber kommt nur dann zustande, wenn dieser an G&A eine Bearbeitungsgebühr entrichtet hat.
  14. JOB AD PROMO XXL / "Retained Search" und Executive Search werden nur auf exklusiver Basis angeboten, für einen Zeitraum von max. 30 Tage für JOB AD PROMO und 60 Tage für Executive Search. Der Kunde darf während dieses Zeitraums keine andere Partei mit der Suche beauftragen.
  15. Wenn eine Bewerbung direkt beim Kunden eingeht, wird diese an den Personalvermittler zur Bearbeitung im Rahmen des vereinbarten Einstellungsverfahrens weitergeleitet.

(XXI) Gebühren für die Personalvermittlung:

  1. JOB AD PROMO XXL / „Retained Search“: Nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, die im Voraus in voller Höhe gezahlt wird.
  2. Executive Search: Das im Arbeitsauftrag bestätigte Erfolgshonorar basiert auf dem geschätzten Bruttojahresgehalt, einschließlich Bonuszahlungen wie 13. und 14. 1/3 wird bei Erteilung des Suchauftrags gezahlt als nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr, 1/3 bei Vorlage der Auswahlliste und der Restbetrag bei Einstellung (Unterzeichnung des Arbeitsvertrags).

(XXII) Vermittlungsgarantie:

  1. JOB AD PROMO XXL / „Retained Search“: Keine Garantie enthalten.
  2. Executive Search: Eine Vermittlungsgarantie ist für einen Zeitraum von 6 Monaten für Ad-hoc-Suchen und 12 Monaten für Abonnenten von e-JOBSAPP enthalten.
  3. Eine Beschäftigung mit den in Auftrag gegebenen beruflichen, fachlichen und persönlichen Qualifikationen gilt als vermittelt, wenn unter Mitwirkung von G&A ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
  4. Mit dessen Abschluss wird die Vergütung in voller Höhe fällig.
  5. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, G&A vom Abschluss eines Arbeitsvertrags unter Vorlage einer Kopie hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  6. Endet das vermittelte Arbeitsverhältnis vor Ablauf der nach der jeweiligen Vermittlungsgebühr maßgeblichen Frist und beruht der Grund hierfür auf einem Verschulden des vermittelten Arbeitnehmers, verpflichtet sich G&A zu einer erneuten Vermittlung.
  7. Ist das Arbeitsverhältnis auf weniger als sechs Monate befristet, so ist G&A zu einer erneuten Vermittlung nicht verpflichtet.
  8. Beruht der Grund dagegen auf einem Verschulden des Arbeitgebers, ist G&A zu einer erneuten Vermittlung nicht verpflichtet.
  9. Eine Minderung der Vermittlungsvergütung durch den Arbeitgeber wegen angeblich mangelnder beruflicher und/oder fachlicher und/oder persönlicher Qualifikationen des Arbeitsvertragspartners ist nach Abschluss eines Arbeitsvertrags ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann hier nur eine erneute Vermittlung verlangen.
  10. Führt er das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nichtsdestotrotz fort, so gilt die gewünschte Vermittlung durch G&A als vollumfänglich vertragsgerecht erbracht.

(XXIII) Kostenübernahme durch G&A:

  1. G&A übernimmt keinerlei Kosten oder Auslagen für Bewerbungsgespräche, für Fahrten oder Übernachtungen.
  2. Die Aufwendungen hierfür trägt stets die Vertragspartei, der solche anfallen.
  3. G&A übernimmt zudem weder eine Beratung noch den Nachweis oder die Vermittlung von Fahrgelegenheiten zu Bewerbungsgesprächen.
  4. Zur Schaltung von Stellenanzeigen ist G&A im eigenen Ermessen berechtigt, jedoch hierzu nicht verpflichtet.
  5. Soweit der Auftraggeber weitere nicht enthaltende Stellenanzeigen wünscht, verpflichtet er sich, die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen.
  6. Die Kosten für die Schaltung von Stellenanzeigen auf e-JOBSAPP und deren Partnerbörsen sowie der e-JOBSAPP-Stellenbörse trägt G&A.

(XXIV) Rechte des Auftraggebers:

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit seine persönlichen Vorstellungen zu den Vermittlungsaktivitäten von G&A einzubringen.
  2. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten verpflichten sich die Parteien, diese weitestmöglich umzusetzen.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeden Vermittlungsvorschlag mit einer nachvollziehbaren Begründung abzulehnen.

(XXV) Pflichten des Auftraggebers:

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, G&A sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie insbesondere das Anforderungsprofil gewissenhaft und vollständig zu erstellen.
  2. Sofern der Auftraggeber ein Arbeitnehmer ist, willigt dieser ein, dass G&A bei von ihm benannten Vorarbeitgebern Auskünfte bzw. Referenzen über ihn einholt.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit G&A vereinbarte (Vorstellungs-)Termine wahrzunehmen.
  4. Eine Verhinderung hat er unverzüglich anzuzeigen.
  5. Über Ergebnisse solcher Termine hat der Auftraggeber G&A unaufgefordert in Kenntnis zu setzen, soweit er diese ohne G&A führt.

(XXVI) Vertragsschluss, -dauer, Vergütungsanspruch nach Vertragsende:

  1. Der Vermittlungsvertrag wird mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien rechtswirksam und endet automatisch, spätestens drei Monate, nachdem ein Arbeitsverhältnis von G&A vermittelt wurde.
  2. Unabhängig davon endet der Vermittlungsvertrag für den Arbeitgeber spätestens drei Monate nach dessen Unterzeichnung, ohne dass es einer Kündigung einer der Parteien bedarf, sofern keine Vermittlung zustande kam.
  3. Der Vergütungsanspruch von G&A für ein nach Vertragsende abgeschlossenes Arbeitsverhältnis wird durch die Beendigung des Vermittlungsvertrages nicht berührt, soweit G&A vor Vertragsende Tätigkeiten erbracht hat, die (mit-)ursächlich für die Vermittlung waren.

(XXVII) Vertragsumgehung:

  1. Der Auftraggeber darf seine ihm von G&A verschafften Kenntnisse nicht zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Umgehung von G&A – hier insbesondere durch die Einschaltung Dritter – verwenden, um ein Arbeitsverhältnis abzuschließen.
  2. Sollte der Auftraggeber dennoch ein solches mit dem von G&A vorgeschlagenen Vertragspartner abschließen, sind sich die Parteien des Vermittlungsvertrages darüber einig, dass der Auftraggeber G&A die nach dem Vermittlungsvertrag vereinbarte Vergütung als Schadensersatz wegen Vertragsverletzung schuldet.

(XXVIII) Kündigung:

  1. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei ohne Einhaltung einer Frist oder Abgabe einer Begründung kündigen.

(XXIX) Bewerbungsunterlagen:

  1. G&A ist berechtigt, vom Auftraggeber eingereichte (Bewerbungs-) Unterlagen an den von ihm vorgeschlagenen Vertragspartner weiterzuleiten.

(XXX) Datenschutzbestimmungen:

  1. G&A erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die im Zuge der Vermittlung erhaltenen Daten nur, insoweit dies für die Verrichtung der Tätigkeit von G&A nach dem Vermittlungsvertrag unabdinglich erforderlich ist.
  2. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und
  3. Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt mit dessen Einwilligung.
  4. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es nach dem Zweck des Vermittlungsvertrages unabdinglich erforderlich ist.
  5. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nach der Beendigung der Vermittlungstätigkeit durch G&A nur so lange vorrätig gehalten, als dies die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zwingend vorschreiben.
  6. Der Auftraggeber erklärt sich überdies damit einverstanden, dass alle Angaben, die zur Vermittlung zwingend notwendig sind, anonymisiert auf der Website von G&A veröffentlicht werden.
  7. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

(XXXI) Schriftform, salvatorische Klausel, Gerichtsstand:

  1. Mündliche Vereinbarungen zum Vermittlungsvertrag bestehen nicht.
  2. Abweichende Abreden bedürfen stets der Schriftform.
  3. Diese Schriftformklausel kann nicht durch mündliche Abrede aufgehoben werden.
  4. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
  5. Die Parteien verpflichten sich, an deren Stelle eine rechtlich zulässige Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck des Vermittlungsvertrages sowie den Interessen der Parteien weitestgehend gerecht wird.
  6. Gerichtsstand ist Wien.

(XXXII) SONDERKONDITIONEN: WHITE LABEL

  1. Eine WHITE LABEL Kooperation wird in der Regel nicht für Neukunden angeboten.
    Vielmehr ist sie die Folge einer langfristigen Zusammenarbeit, bei der Personalvermittler und Arbeitgeber eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut haben.
  2. Eine WHITE LABEL Kooperation bedeutet, dass G&A den Kunden für mindestens 24 Monate ab Vertragsabschluss exklusiv für seinen Standort vertritt.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Nutzung von e-JOBSAPP, während der Recruiter das Kundenabonnement verwaltet.
    Das bedeutet, dass G&A die gleiche Dienstleistung, WHITE LABEL, während der Vertragslaufzeit keinem anderen Kunden in der gleichen Branche und am gleichen Standort anbieten wird.
    Ebenso wird der Kunde alle seine Personalsuchen, egal wie umfangreich oder klein, nur und ausschließlich bei G&A in Auftrag geben.

(XXXIII) Gebühren für die Personalvermittlung:

Fixum:

  1. Es ist eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr pro Suche erforderlich.
  2. Damit werden alle Aktivitäten von G&A abgegolten, um die Suche über das e-JOBSAPP-Abonnement des Kunden einzuleiten, sowohl die Standardfunktionen als auch alle anderen Funktionen, die G&A zur Verfügung stehen, einschließlich einer Sozial-Media-Kampagne, Zugang zu eingeschränkten Stellenbörsen und Intra-/Extranet-Kanälen von Schulen und Universitäten, Alumni-Vereinigungen und einer Premium-Jobbörse.

Erfolgsprämie

  • Honorar und Zahlungsplan werden vertraglich vereinbart.

(XXXIV) Arbeitnehmerkonditionen:

  1. Nur renommierte Hotels der 4. bzw. 5-Sterne-Kategorie, oder Restaurants welches Mitglied sind in "Michelin" bzw. "Gault Millau", oder Ähnliches, können an diesem WHITE LABEL Programm teilnehmen.
  2. e-JOBSAPP vermittelt nur Personal, das über reichlich Berufserfahrung in der Luxushotellerie/Gastronomie verfügt.
  3. Arbeitnehmerverträge werden vom Kunden direkt mit den Arbeitnehmern für die nächste Saison, oder einer Jahresstelle abgeschlossen. Beginn und Ende in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer.
  4. Alle Mitarbeiter werden vom Hotel vor Dienstantritt bei der Sozialversicherung (Unfall-, Kranken-, Pensionsversicherung) angemeldet.
  5. Der Arbeitgeber bietet eine Beschäftigung im Einklang mit dem Tarifvertrag für seine Branche an und zahlt ein Gehalt und zusätzliche Leistungen, die über diese Regelung hinausgehen, um der beliebteste Arbeitgeber in seiner Region und Branche zu sein.
  6. Jeder Saisonnier bekommt ein Gratiseinzelzimmer (Inkl. Heizung und eigenem Bad mit WC, TV und kostenlosem WLAN sowie Zugang zu einer eigenen oder Gemeinschaftsküche, mit Mikrowelle und Kühlschrank). Vollzeitbeschäftigten wird entweder eine Prämie auf ihr Gehalt gezahlt, um die Kosten für eine Unterkunft in der Nähe des Arbeitgebers zu decken, oder es wird ihnen eine kostenlose Unterkunft in einer Personalunterkunft angeboten, die dem Arbeitgeber gehört und von ihm verwaltet wird.
  7. Personalverpflegung: Kostenloses Frühstück/Mittagessen und Abendessen an 7 Tagen in der Woche.

(XXXV) Vermittlungsgarantie:

  1. Für Abonnenten von WHITE LABEL ist eine Vermittlungsgarantie für einen Zeitraum von 12 Monaten enthalten.
  2. Eine Beschäftigung mit den in Auftrag gegebenen beruflichen, fachlichen und persönlichen Qualifikationen gilt als vermittelt, wenn unter Mitwirkung von G&A ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
  3. Mit dessen Abschluss wird die Vergütung in voller Höhe fällig.
  4. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, G&A vom Abschluss eines Arbeitsvertrags unter Vorlage einer Kopie hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Endet das vermittelte Arbeitsverhältnis vor Ablauf der nach der jeweiligen Vermittlungsgebühr maßgeblichen Frist und beruht der Grund hierfür auf einem Verschulden des vermittelten Arbeitnehmers, verpflichtet sich G&A zu einer erneuten Vermittlung.
  6. Ist das Arbeitsverhältnis auf weniger als sechs Monate befristet, so ist G&A zu einer erneuten Vermittlung nicht verpflichtet.
  7. Beruht der Grund dagegen auf einem Verschulden des Arbeitgebers, ist G&A zu einer erneuten Vermittlung nicht verpflichtet.
  8. Eine Minderung der Vermittlungsvergütung durch den Arbeitgeber wegen angeblich mangelnder beruflicher und/oder fachlicher und/oder persönlicher Qualifikationen des Arbeitsvertragspartners ist nach Abschluss eines Arbeitsvertrags ausgeschlossen.
  9. Der Arbeitgeber kann hier nur eine erneute Vermittlung verlangen.
  10. Führt er das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nichtsdestotrotz fort, so gilt die gewünschte Vermittlung durch G&A als vollumfänglich vertragsgerecht erbracht.

(XXXVI) Kostenübernahme durch G&A:

  1. G&A übernimmt keinerlei Kosten oder Auslagen für Bewerbungsgespräche, für Fahrten oder Übernachtungen.
  2. Die Aufwendungen hierfür trägt stets die Vertragspartei, der solche anfallen.
  3. G&A übernimmt zudem weder eine Beratung noch den Nachweis oder die Vermittlung von Fahrgelegenheiten zu Bewerbungsgesprächen.
  4. Zur Schaltung von Stellenanzeigen ist G&A im eigenen Ermessen berechtigt, jedoch hierzu nicht verpflichtet.
  5. Soweit der Auftraggeber weitere nicht enthaltende Stellenanzeigen wünscht, verpflichtet er sich, die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen.
  6. Die Kosten für die Schaltung von Stellenanzeigen auf e-JOBSAPP und deren Partnerbörsen sowie der e-JOBSAPP-Stellenbörse trägt G&A.

(XXXVII) Rechte des Auftraggebers:

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit seine persönlichen Vorstellungen zu den Vermittlungsaktivitäten von G&A einzubringen.
  2. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten verpflichten sich die Parteien, diese weitestmöglich umzusetzen.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, jeden Vermittlungsvorschlag mit einer nachvollziehbaren Begründung abzulehnen.

(XXXVIII) Pflichten des Auftraggebers:

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, G&A sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie insbesondere das Anforderungsprofil gewissenhaft und vollständig zu erstellen.
  2. Sofern der Auftraggeber ein Arbeitnehmer ist, willigt dieser ein, dass G&A bei von ihm benannten Vorarbeitgebern Auskünfte bzw. Referenzen über ihn einholt.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit G&A vereinbarte (Vorstellungs-)Termine wahrzunehmen.
  4. Eine Verhinderung hat er unverzüglich anzuzeigen.
  5. Über Ergebnisse solcher Termine hat der Auftraggeber G&A unaufgefordert in Kenntnis zu setzen, soweit er diese ohne G&A führt.

(XXXIX) Vertragsschluss, -dauer, Vergütungsanspruch nach Vertragsende:

  1. Der Vermittlungsvertrag wird mit der Unterzeichnung beider Vertragsparteien rechtswirksam und endet automatisch, spätestens drei Monate, nachdem ein Arbeitsverhältnis von G&A vermittelt wurde.
  2. Unabhängig davon endet der Vermittlungsvertrag für den Arbeitgeber spätestens drei Monate nach dessen Unterzeichnung, ohne dass es einer Kündigung einer der Parteien bedarf, sofern keine Vermittlung zustande kam.
  3. Der Vergütungsanspruch von G&A für ein nach Vertragsende abgeschlossenes Arbeitsverhältnis wird durch die Beendigung des Vermittlungsvertrages nicht berührt, soweit G&A vor Vertragsende Tätigkeiten erbracht hat, die (mit-)ursächlich für die Vermittlung waren.

(XXXX) Vertragsumgehung:

  1. Der Auftraggeber darf seine ihm von G&A verschafften Kenntnisse nicht zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Umgehung von G&A – hier insbesondere durch die Einschaltung Dritter – verwenden, um ein Arbeitsverhältnis abzuschließen.
  2. Sollte der Auftraggeber dennoch ein solches mit dem von G&A vorgeschlagenen Vertragspartner abschließen, sind sich die Parteien des Vermittlungsvertrages darüber einig, dass der Auftraggeber G&A die nach dem Vermittlungsvertrag vereinbarte Vergütung als Schadensersatz wegen Vertragsverletzung schuldet.

(XXXXI) Kündigung:

  1. Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei ohne Einhaltung einer Frist oder Abgabe einer Begründung kündigen.

(XXXXII) Bewerbungsunterlagen:

  1. G&A ist berechtigt, vom Auftraggeber eingereichte (Bewerbungs-) Unterlagen an den von ihm vorgeschlagenen Vertragspartner weiterzuleiten.

(XXXXIII) Datenschutzbestimmungen:

  1. G&A erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die im Zuge der Vermittlung erhaltenen Daten nur, insoweit dies für die Verrichtung der Tätigkeit von G&A nach dem Vermittlungsvertrag unabdinglich erforderlich ist.
  2. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und
  3. Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt mit dessen Einwilligung.
  4. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es nach dem Zweck des Vermittlungsvertrages unabdinglich erforderlich ist.
  5. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nach der Beendigung der Vermittlungstätigkeit durch G&A nur so lange vorrätig gehalten, als dies die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zwingend vorschreiben.
  6. Der Auftraggeber erklärt sich überdies damit einverstanden, dass alle Angaben, die zur Vermittlung zwingend notwendig sind, anonymisiert auf der Website von G&A veröffentlicht werden.
  7. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

(XXXXIV) Schriftform, salvatorische Klausel, Gerichtsstand:

  1. Mündliche Vereinbarungen zum Vermittlungsvertrag bestehen nicht.
  2. Abweichende Abreden bedürfen stets der Schriftform.
  3. Diese Schriftformklausel kann nicht durch mündliche Abrede aufgehoben werden.
  4. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
  5. Die Parteien verpflichten sich, an deren Stelle eine rechtlich zulässige Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck des Vermittlungsvertrages sowie den Interessen der Parteien weitestgehend gerecht wird.
  6. Gerichtsstand ist Wien.

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